Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen eines Bewirtungsvertrages
Ein Bewirtungsvertrag kommt zustande, wenn die Firma Gusmik Wolfgang auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Angebotes den eingegangenen Kundenauftrag schriftlich bestätigt. Die Firma Gusmik Wolfgang kann den Bewirtungsvertrag von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Soweit sich die Firma Gusmik Wolfgang zur Erbringung der angebotenen Leistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
2. Leistungsumfang
Die Firma Gusmik Wolfgang erbringt ihre Dienstleistungen durch den Inhaber, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang und Ziel der vertraglichen Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bewirtungsvertrages, respektive durch die gemeinsam mit dem Auftraggeber abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen. Soweit die Firma Gusmik Wolfgang Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Auftraggebers ergeben sich daraus nicht.
3. Sicherung und Leistung
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von der Firma Gusmik Wolfgang an den von diesem erstellten Werken an (Konzepte, Ideen, Logos, künstlerische Werke usw.) Alle externen Verwertungsrechte des vertragsgegenständlichen Knowhows, der Ideen, die im Zuge des Auftrages entstehen oder in diesen eingebracht werden, verbleiben bei der Firma Gusmik Wolfgang. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke, insbesondere ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern oder anderen elektronischen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von der Firma Gusmik Wolfgang.
Die Firma Gusmik Wolfgang ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anders vereinbart wurde.
4. Liefer- und Leistungsstörungen
Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistungen der FirmaGusmik Wolfgang wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die FirmaGusmik Wolfgang auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Bei Ausfällen von Leistungen wegen einer Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von der Firma Gusmik Wolfgang erfolgt keine Stornierung oder Rückvergütung von Entgelten. Der Auftraggeber hat nur dann einen Anspruch auf eine Rückvergütung, wenn die Verhinderung des Auftragsabschlusses durch die Firma Gusmik Wolfgang oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen
- bei Buffets und Menüs: kann bis zu vier Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden danach 30%;
- bei allen anderen Dienstleistungen: innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin, danch 50%;
des Buffet und/oder Menüpreises oder vereinbarten Honorars zuzüglich vereinbarter Nebenkosten zu zahlen.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- der Firma Gusmik Wolfgang unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei ihm die Voraussetzungen für die Leistung ändert;
- dafür zu sorgen, dass die Leistungen oder Teile davon nicht Dritten ohne Zustimmung von der Firma Gusmik Wolfgang zugänglich gemacht werden;
- rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
- Der Auftraggeber informiert die Firma Gusmik Wolfgang vor und während der vereinbarten Veranstaltung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird gegebenenfalls vom Auftraggeber benannt.
6. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Bei Veranstaltungen deren Bruttoumsatz € 2.000 übersteigen sind bis vier Tage vor Veranstaltungstermin 30% als Anzahlung zu zahlen.
Als bindende Bestätigung gilt der unterschriebene „Functionplan“ der bei der Absprache ausgehändigt wird.
Transport und/oder Reisekosten außerhalb Wiens werden in der Regel gesondert berechnet.
Alle Leistungen gelten, sofern nicht anders vereinbart inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist jeweils sofort nach Zugang der Rechnung fällig.
Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden ebenfalls sofort nach Zugang der Rechnung fällig.
7. Zahlungsverzug des Auftraggebers
Bei Zahlungsverzug ist die Firma Gusmik Wolfgang berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12,25% über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, die Firma Gusmik Wolfgang kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Pro Mahnschreiben enstehen zusätzlich Kosten von 15,00€.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Firma Gusmik Wolfgang vorbehalten.
8. Allgemeines
Die Firma Gusmik Wolfgang erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Bedingungen gelten spätestens bei Auftragserteilung als anerkannt.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Für dies Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen ist Wien.





